Im Workshop aktualisieren Sie Ihren Wissensstand zum Thema psychische Gefährdungsanalyse. Sie erfahren, wie Sie Gefährdungen bei psychischen Belastungen am Arbeitsplatz beurteilen können (Welche Analysemethoden lassen sich wie gewinnbringend nutzen?). Darüber hinaus wird in der Veranstaltung aufgezeigt, wie die gewonnenen Erkenntnisse interpretiert und bewertet werden können. Abschließend werden mögliche Maßnahmen aus der Fallanalyse abgeleitet.
Themen
- Definition der Grundbegriffe zur psychischen Gefährdung (Gefährdungsbeurteilung)
- Belastungs-Beanspruchungs-Modell
- Vorstellung unterschiedlicher (Analyse-) Verfahren
- Diskussion individueller Herausforderungen und Lösungen (bspw. dezentrale Mitarbeiterverteilung)
- Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung in der Praxis
- Ableitung von Handlungsempfehlungen
Teilnehmerkreis
Unternehmer und Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, welche bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützend tätig sind, Personalräte, Arbeitsmediziner.
Methoden
Theorie-Input, Gruppendiskussion, Fallbeispiele.
Zeitdauer
1 Tagesveranstaltung
Hintergrund
Die Gefährdungsbeurteilung auch von psychischen Belastungen bei der Arbeit ist seit dem 25.09.2013 im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) festgeschrieben. Der Bundesrat hatte am 20.09.2013 dem „Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen“ zugestimmt. Darin enthalten waren Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes, in denen klar zum Ausdruck kommt, dass psychische Belastungen zu berücksichtigen sind. Zudem müssen jetzt auch Kleinbetriebe (bis maximal zehn Beschäftigte) das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von Arbeitgeber festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis deren Überprüfung dokumentieren. Die bisherige Herausnahme von Kleinbetrieben aus der Dokumentationspflicht wurde gestrichen.